Selgituseks

Allpool on esitatud Muhu kihelkonnas 1713.a talvel toimunud sõjakahjude ja katku tagajärgede hindamise tulemusi. Nn. inkvisitsiooni viis läbi Põhjasõja ajal Kuressaarde jäänud rootsi soost mees C. H. Gyllenstubbe, kelle järglased 19. sajandil Güldenstubbe nimega Saaremaa rüütelkonna aadli-matriklisse kanti.
Protokolli-osa on arhiivi-säiliku EAA.310.1.513 põhjal üksnes translitereeritud ja arvutikandjal saksakeelsena esitatud. Valdav osa algtekstist on käsitsi kirjutatud gooti kirjas, kuid selles esineb ka ladina-tähelisi sõnu ja väljendeid, mis translitereerimisel on püütud kursiivis esitada. „Rasvases“ kursiivis on reeglina esitatud esinevad isiku-nimed, kusjuures meeste nimele eelnev „härra“ lühend, mida originaalis mitmel kujul esineb, on ühtlustamise mõttes kõik kujul H. esitatud.
Taandridu originaalis ei kasutata ja veeristele tehtud märkused on tähelepanuta jäetud, aga küsimuste ja vastuste osas on tähelepanu juhtimiseks järjekordse küsimusega algava lõigu rea algusesse * paigutatud ja sisuliselt uue teemaga algavad lõigud enamasti täiendava reavahega eraldatud.

Omaette probleemiks on sel ajal käibel olnud rahaühikutest aru saamine. Kui Tallinnasse viidud kalade eest on juba rublasid ja kopikaid saadud, siis kohapealsete kahjude kirjeldamisel on enam esinev ühik Rd., mis võiks ehk riigitaalrit (Riksdaler) tähendada, kuid ei selgu, millal hõbe- ja millal vasktaalritest jutt käib? Üldiselt
    1 Riksdaler = 3 hõbetaalrit = 9 vasktaalrit = 96 hõbeööri ja
    1 hõbetaaler (daler) = 4 marka = 32 hõbeööri  (seega 1 mark = 8 ööri),
aga kas vasktaaler samuti 32 vaskööri sisaldas, jääb asjatundjate selgitada. Veel esineb ilmselt rahaühiku tähenduses weissen (lühend w.), mis paistab sel ajal käibel olnud kindlat hõbemünti tähendavat.

Vakuraamatu päis on selguse huvides maakeelde tõlgitud ja paar tühjaks jäänud veergu (hein ja küttepuud muude kohustuste alt) hoopis ära jäetud. Ilmselt oli Muhu sel ajal nii metsavaene, et puude andmise kohustust ei saanud talumeestele peale panna. Viimaste veergude üldpealkiri Station  on jäänud tõlkimata, aga see peab rootsiajal sisse seatud naturaalkohustust postijaamade toetuseks tähendama. Tabeli algusesse on lisatud veerud rea-numbri ja küla ning koha märkimiseks (originaal-tabel algab kasutatud adramaa suurusega) ja sellega seoses on originaaliga võrreldes ka ridu lisatud – näiteks külade kaupa summeerimiste tarbeks.  Inimeste ja loomade arvud on summeritud külade kaupa arvuti poolt, aga vili  ja  muud  vakukohustused  on  originaalile vastavalt  liht-murruliste  suurustena  tabelisse kantud ning nende summad  (mõisade kaupa) otse originaalist (võimalike summeerimis-vigadega)  tabelisse viidud. Võiks näiteks tähelepanu juhtida, et rahalise maksu  (veerud  20 ja 21) summeerimisel on  Suuremõisa puhul  üle 2 rubla ja  Tamse mõisal ca 1,5 rubla suuremad summad  kirja saanud, kui  talude kaupa summeerimine  annaks.

Kõigi tekkivate küsimustega järgneva kohta võib pöörduda e-postile

ylo@rehepapp.com või sule40@hot.ee

 

No  1

Inventarium des Publiquem Guhtes Grossenhoff auff der Insul Mohn und derselben Kirchspiel 7. Meile von der Stadt Arensburg gelegen, wie selbes bey der gehaltenen Inquisition der 6. February Ao 1713 befunden worden, der itziger Possessor ist die Wohlgebohrene Frau Rittmeisterin Margaretha Hedwig von Stackelberg Wittibe von Vietinghoff.

An Hoffs gebäude

Das Wohnhauß befindet sich zum gebrauch drinlich auß dem Vorhauß zur richten Handt einzugehen mit 1 große Stube und 3 Seiten-Kämmer, gegen über zur linken Handt eine kleine Stube mit einer Küchen-Kammer sind alle mit Lagen, drehere Ofen, Fenstern, Thüren und alles zubehör versehen, welches letztere alst Fenster und Thüren, die Frau Possessorin, da solches durch der H. Obristen Miherski Ao 1710 geshehene Comendirung ruiniret worden ihrem vorgeben nach, auß eigene Mitteln auschaffen laßen; der Roff ist mit einem aufgezogenen Schornstein und stehet unter ein behalten Stroh Dach.
Auff dem Gehöff stehen vier hölzerne und zwey steinerne Korn- und Fisch-Klehtene mit benöchtigten Korn-Kasten, Thüren, Hengen und Schlößen versehen, daß Eisenwerck hat die Frau Possessorin nach ????? Reußischen Invasion ebenfals verfertigen laßen velches der Hoffs Cubias Thoma Jahn bezeuget, bey denen Klethen ist auch ein steinere Schweine-Stall welche alle unter ein behalten Strohe Dach stehen.
Noch auf dem Gehöffe stehet ein Käse-Kammer worunter ein Mahlstube mit Thüren und zubehör daneben ein alt holzerne Gebäude, worunter ein verfallen Keller.
Auff dem Gehöffe stehen zwey steinerne Pferde-Stalle, daß eine mit 16 daß ander mit 8 Lateren unter ein behalten Stroh Dach, dabeneben ist der Viehgarten in ein quadrat gebauret, von sechs fertige Vieh-Ställe, über deine sind zwey Ställe unfertig; dieses alles steht unter ein alte richten Dach.
Noch befindet sich ein Baumgarten, worinnen itzlich junge Bäume stehen.
Das Gehöff ist mit ein niedrig Steiner Zaun umbgeben und mit zwey Pfordten zum eingange versehen.
Außerhalb der Pfordten stehet ein alt verfallen Volcksstube und Badstube ohne Fenstern.
Außerhalb dem Gehöff stehen 3 Korn-Riegen wovon zwey mit Windhäuser versehen, unter behaltene Stroh Dächer.
Die dritte Reige aber ist in allem Bau?????.  Noch ist von außgestorbenen Baur-Koht eine kleine Herberge auffgesetzet, so ???? ???? in dem Bau unfertig verstehet, bey ????? ist eine fertige Windmühle so zum geb?????.
Hierauff wurde die Frau Possessorin von der Commission ersuchet das Inventarium von Schwedischen Zeiten auszugeben damit man die Zahl des Invertirten Viehes von denen vier Mohnschen Gütern als Grossenhoff, Tamsel, Nurms und Magnusdahl, ersehen könne, oder ob die das hier befind.  Vieh pro Inventario wolte annotiren laßen?
Die Frau Rittmeisterin antwortet:  weil das Inventarium von Schwedischer Regierung Ihr von abhänden kommen, das Vieh auch bei H. Obristen Miherski Commendirung im Heil verbrandt, alß auch nachgehende durch das sterbfall gemindert worden, könte sie kein accurat aufsatz davon geben, suchet eine Dilation biß ihr Schwieger-Sohn H. Assess. Weimar von Riga zurück könne alß dann sie eine richtige Specification bei der Commission einzugeben, gehaltes seyn will.
Es wäre doch bekandt, das ihr Schwieger-Sohn H. Assess. Strieck verwichen Jahr ein Groß Parthey Vieh von Mohn nach Liefland treiben laßte, welches vermächtlich von das Inventarium-Vieh gewesen seyn müste.
Sie gestünde daß ihr H. Scwieger-Sohn wohl 100 St. Wieh nach Liefland treiben laßen, alleine daß wäre sein eigen, zuwache, masten ihre Tochter als seine Frau, sehr glücklich in der Vieh Zucht gewesen, daß selben sowohl von dem Brandt als sterbfall über blieben.

Den 8. April übersendet die frau Possess. eine Specification an der Commision auff nach folgendes Vieh, so sie pro Inventario von Grossenhoff einzuführen angiebet,
Als
      2 Bollen
    13 junge Ochsen
    50 St. Kühe
      5 St. jährige Kälber
      1 St. Säue
      2 St. Eber
      4 St. Börge
Die Hoffs 3 Äcker oder Löthe haben gut Acker Grund sind mit Steiner Zäune alle umbgeben, und soviel derer jetze gebrauchet, soll dem Bericht nach, unter ziemlicher Cultur gehalten werden,

Außsaath

Ao 1712 im Herbst ist laut der Sär-Kerle Rihepaap Jurry und Ronni Michell ihr außsage im Hoffe außgesärt
                                                                                         Weitzen  2½ Loff
                                                                                         Roggen  2 Last 36 Loff
Zur Frühlings Saat wird im Hoffe pro Inventario erfordert     Gersten  2 Last
                                                                                         Haber  30 Loff
Die von alters her hiernach befindl. Heuschläge sind in vorigem stande.
Nach diesem Guthe ist keine Hölzung, außerhalb einige wenige Heubusche, welche denen Baure gehörig.

Fischerey

Befindet sich nach diesem Guhte ein Em Fluß in einem ?????, darauß alle Frühling ein veichlicher Fischfang genutzet wird, zu dem wird ums das gantze Land der 10de  von denen Fischereyen nach dem Hoffe gebracht.
* Es wurde die Frau Possessorin befraget:  Ab keine Fische pro Ao 1712 zu verrechnis wehre?
Worauff Sie nach langere bedencken vermeinte, daß es nicht viel importirte, biß endl. der Inspector Lang, der Ambtman Carl Hess und der Cubias, desfals auff, ihr gewißen und den vorgestelten Eyde, befraget worden, da dem dieselbe außsagten daß  35 ½ Tonn gesaltzene Sain, 21 000 truckene Baars item 72 000 truckene Bleyer die Frau Possessorin nach Revall gehandt hatte, davon wahre 12 Tonn à 4 Rbl. und die übrigen zu 4 ½ Rbl. die truckene Barsen zu 18 und 20 Cupeken, die Bleyer aber das 1000 durch gehends vor 10 Cupekens verkauft worde.
Weitere beruhtet der Verwalter Carl Hess und der Fischer Sallo Thomas daß Pro Ao 1711 im Frühling 16 200 St. Sain gefangen worden, worvon 45 Ton gefallen, welche der Verwalter mit Böhte nach Revall gebracht und auff die H. Assess. Aricks seine ordre an dem H. Kahts verrendt:  Huuck abgelieffert, wie auch ein vollgeladen Both an truckene Barsen und Bleyer, dawon die Zahl ihren nicht mehr erinnerlich.  Der Kerl der truckene Fische nach Revall gebracht, heist Teffena HansoTönnis.

* Nicht weit von der Mohnschen Kirche stehet ein Krug welchen die Frau Possessorin war außgestorbene Baur-Kohten nach der Rußischer Invasion auffsitzen laßen, aber ohne Thür und Fenstern, sonst befinden sich noch 3 Krug-Stute, wovon die Kochte ruineret und itzo wüste stehen.  Hierauff wurden die Hoffs bediente alß der Inspector Lang, Cubias und Reigen Kerle vorgefordert und ihnen vorgehalten, daß sie ihre außsage wegen alle Hoffs-Revenuen und waß die Commission ihnen sonst befragen wurde, der gestalt thun soltern, daß sie es zugleich mit ihrem Eyde bekruffzigen könten.
Nach Collationirung des enigegebenen Verschlage und des Inspect. Langs geführten Journal und Riegen stöcker befinden sich übrig 7 Loff 1½ Kl. Weitzen, 113 Loff 5 Kl. Gersten, 90 Loff Haber, welcher alles in dem Vierschlag nicht aufgenommen worden, ohne waß wie denen Bauren wie denen Heytten-Schnitt laut vorgezeigten Auffsatz bereits eingekommen und noch unbezahlet stehet.

Von der Commision:

* Wieviel Prahmgelder eingekommen wären?
Der Prahmkerl Tusti Kesper übergiebt ein Kerbstock worauff Er die übersetzten Pferde von deiren veisenden aufgeschnitten, nembl. 175 St. Pferde und zwey Wagen.
* Ab Er das Geldt dafür empfangen?
Der H. Major Aderkass hätte bezahlet vor 5 Pferde nimbl. vor jedem Pferdt 18 weißen.
H. Capitain Güllenstubbe hat ebenfals an ihm gezahlet vor 9 Pferde à St. 18 w. welcher der Kerl an die Fr. Rittmeisterin abgelieffert, vor die übrigen hat er kein Geldt empfangen, sondern er hat dieselbe auff ordre von die Fr. Rittmeisterin überbringen müßen.
Die Fr. Possessorin gestehet: (soviel Sie sich erinner Kan) 20 Rbl. 55 w. Empfangen zu haben, und referirert dabey, daß Maior Minies und Lieutenant Billingshausen 16 St. Pferden frey übergebracht wovor sie das Geldt noch schuldig, wie auch H. Capitain Christ. Friedr. Poll ebenfals mit einige Pferde frey übergegangen ist, und nachgehende durch eine Resolution von der Käyserl. Hohen Regierung zu laß erhalten.
Und wielen die Prahme von dem Großen Sunde gantz unbrauchbahr ist, verlanget sie die anveisung, zu haben, auffwaßert ein ander Prahm dehin könne verschoffet werden.
Verfragen Kerl Reino Matz von dem Kleines Sunde saget, daß er die Pferde die dorten sind übergesetzet worden, nicht habe annotiren können, weill er nicht alle zeit dabey gewesene sondern das Geldt ist auff dem Hoffe an die Fr. Rittmeisterin von denen veisenden abgegeben worden.
* Codem Erscheinet H. Proposity Rubusch und ersuchet sein anbringen zu Protocolliren, so ihm auch verstattet wurde, dieselbe beschweret sich daß die Frau Rittmeisterin Vietinghoffsche von dem Mohnschen Pastorats Lande ihnen 2 Bauren eigenthätiger weise genommen, unter dem vergeben, daß dieselbe auff Grossenhoffs Landt gebohren, und verlanget dagegen daß ihme andere 2 Bauren nahmens Torro Maitzi Ado und Lemeth, welche auff dem Mohnschen Gnaden-Hacken Lande gebohren, möge außgelieffert worden.
Die Frau Rittmeisterin gestehet, daß sie 2 Bauren nahmens Pansli Andrus und Pende Pawel, auß dem Pastorats Gebiete nehmen laste, weil sie unter dem Publiquem Guth gehörig, und nach der Pest Zeit sich dahin gesetzet.  Waß die beyde Pastorats Bauren betrist, so sind dieselbe vordiene von dem Pastorat durch ein tausch unter das Publique Guth Tamsell gebraucht.
H. Proposit. bringet bey daß der ??ausch bey ihres Seil. Mannes H. Rittmeist. Vietinghoffs Zeiten ruckgängig worden, so daß das vorige Publiq. Land Korris [Korista] der Hochlöbl. Krone verbleiben, dagegen das Pastorats-Land Sohnla [Soonda] wie vor alters gewesen, wird er dahin verleget und der diese beyde Kerle auff demselben Lande gebohren, und darnach gehörig, so bittet Er diese quastionirte Bauren nicht zu inventiren, biß er seine Beschwerde bey der Käyserl. Hohen Regierung vergebracht und der gnädige Resolution darüber erhalten.
*Dem quastionirten Kerl Torro Matzi Ado wurde befraget: Ab er, nicht sein Bruder Lemeth auff das Pastorats Landt Sohnla [Soondas] gebohren wehre?
Er und sein Bruder wäre der gebohren und bey der H. Rittmeister Vietinghoffs der Mohnschen Arrende da der tausch ruckgängig worden, von dem Lande als vrechslinge Jungens nicht ihren Vater ubgekommen, weilen das Seil. Pastoris Kirschbergs Wittibe auff dem Gnaden Haken ein trutsh gebunde aufgesetzen laßen, und hätte der vorige Pastor Nossman [Nässman !] ihnen beyde bey der voriger Regierung von der Obrigkeit wieder verlauget, alleins nicht erhaltes könne.
* Womit er solches erwiesen ??????
Er hätte sonst keine Zeugen, alß daß H. Lands-Höffding Mannerburg zu ihm gesaget, er solte der bleiben wo er wehre.
Wegen dieser Disput wurden die Parten an die Kayserl. Hohe Regierung verviesen.

No  2

Inventarium des Guhtes Tamssel,  auff der Insull Mohn belegen.

An Hoffs gebäude

Befindet sich laut der Verwalters Carl Hessens außlage ein Wohnhauß zur rechten Handt einzugehen, mit eine Stube und zwey neben Kämmer, mit Lag und Diehlen aber alle ohne Fenstern, welche H. Lieutenant Strick laut des Kubbias Kingiseppa Jürgen seine außlage alle nach Grossenhoff bringen laßen, von selbige soll der Weber Fried. Hess 2 Fenstern vor seine Wohnungen haben, auff der lincken Handt gegen über, ist eine kleine Velckestübe mit Lag und Diele, darinner 2 Fenstern, daßelbige Gebäude ist alt und baufällig, und stehet unter ein alt verfallen Stroh Dach.
Auffen Gehöffe stehen 3 holzerne Klechte, dawon 2 zu Korn gebraucht wurden, die dritte ist ohne Kasten, mit Dielen, Lagen, Thüren, Hengen und Schlößere versehen, alle drey unter ein behalten Stroh Dach.
Noch stehet àparto ein steinerne Klechte mit einer von Strauch geflochtenen Lage und keines Diehl, mit Hengen, Thür und Schloß versehen, unter ein behalten Stroh Dach.
Auff dem Gehöff stehet ein alt verfallen Badstube.
Ein Pferde-Stall mit 10 Latrers item 7 St. Vieh- und ein Schwein-Stall, alle unter ein alte Stroh Dach, theils brauchbahr, theils verfallen.
Außen gehöffe stehet ein steinere Brau Hauß mit Torff gedecket.
Das Gehöff ist mit ein Stein Zaun umbgeben, und zum eingang mit zwey schlechte Pfordten versehen.
Außerhalb Gehöffe stehen 3 Korn Riegen, mit Vorriegen und Wind-Häuser versehen, unter behaltene Stroh Dächer und zum gebrauch diene.

Horn Vieh

Nach dem von der Frau Possessorin de 8. April eingehandten Specification, sollen befindl. seyn,
            10 St. Zug-Ochsen
            7 St. Kühe
            20 St. junger Ochsen und Bolle
            6 St. Stärcken

Hoffs Felder

Die Hoffs drey Felder, haben guth Acker Grund sind mit Steinerne Zäune umbgeben, und sollen dieselbe der außlage nach, unter Bemistung und Cultur gehalten werden.

Außsaat

Pro 1712 im Herbst laut des Verwalters und der beyden Sär-Kerls außsage ist außgesärt
                                                                                                                Weitzen           1 Loff  2 Kl.

                                                                                                                Rogge    2 Last  8 Loff  3 Kl.

Zur Frühlings Saat nach der Fr. Possess. ihr eigen angabe bleibet Pr Invent.   Gersten  1 Last  40 Loff
                                                                                                                Haber                  30 Loff
                                                                                                                Erbsen                   1 Loff

Von der Commiss. noch zu-gelegt zur Saat                                                  Gersten                20 Loff

Die vor alters nach dem Guhte gehörige Hauschläge sollen ein voriger Stande seyn, und stehet auff dem einen ein steinerne Heu-Scheune.  Auch findet sich nach diesem Guhte keine Höltzung außerhalb einige der Baure Heu Busche.
Nach diesem Guhte sind zwor Fischereyen, worvon die 10de nach dem Hoffe bezahlet worden, allein nach der Verwalters außsage ist dieser Jahr nichtes eingekommen.
Nach diesem Guhte befinden sich Wind Mühle, nach Kruge vor.
Vor untersuchung der 1712. Jahre Revenuen wurde dem Verwalter Carl Hess und denen Riegen Kerle der Mein-Eydt deutlich vorgehalten, damit sie die außsage weges der Hoffs gefällen der gestalt thun möchten, wie sie es mit ihrem Eyde stundl. verificiren könne, welcher sie sich, zu thun, auch erbochten.
Nach Collationirung des eingegebenen Verschlage und Riegen Stöcke (weill der Verwalter Carl Hess keine Journal beybringen können) ist der Roggen angabe richtig, und über dem drey Loff 2 Kl. Weitzen, 76 Loff 5 Kl. Gersten und 65 Loff Haber übrig befunden, so in dem Verschlag nicht angeführet worden.  Der Riegen Kerl der die Riegen Stöcke auff-geschnitten heißet Ranna Laas.

Das dritten hier auff Mohn belegenen Guhte heist Nurms.
Daselbst ist kein Wohnhauß, sondern ein Steinern Korn-Kleete mit Dielen, Lage, Thür und Schlößer, welcher die Fr. Possessorin nach der ravage verbeßern laßen, unter ein behalten Stroh Dach.
Der Vieh Garten bestehet in 4 Steinerne Ställe unter einen schlachten Stroh Dach.
Noch sind alhier 2 Hölzerne Riegen, da zwische ein Steinerne Vor-Riege welcher verfallene, die andere aber, die Stein-Riege genant, ist brauchbahr.
Die Hoffs 3 Felder sind mit Steiner Zaun umbgeben und liegen wüste.
Die nach diesem Guhte gehörige Heuschläge werden nach Grossenhoff so viel bey dieser Zeit müglich, genutzet.
Die von der Contagion überbleibene und nach diesem Guhte gehörige Bauren, hat die Frau Possessorin nach Grossenhoff zur arbeit verleget.

Das vierte alhier auff Mohn belegenen Guth, heist Magnusdahl.
Die gebunde von diesem Guth sind von der Commandirung der H. Obristen Miherski alle abgebranndt.
Noch dem hat die Fr. Rittmeisterin eine Riege, welches sie von Halljawa (sohier auff Mohn belegen) dahin führen und auffsetzen laßen, welcher itzo zum gebrauch drinlich.
Die Hoffs 3 Felder sind mit Steinerne Zaun umbgeben und liegen wüste.
Vorbey ein großer Heuschlag, welcher mit zieml. Hölzung bewachsen, worauff eine große Heu-Scheune befindlich, daßelber wird jährlich nach Grossenhoff genutzet.
Die von der Contagion überbleibene Bauren, sind von der Fr. Possessorin nach Grossenhoff verleget worden.

Noch befindet sich alhier eine kleine Hofflage Halljawa genandt, da selbsten stehet ein Guth Wohnhauß ohne Lage, Diehle, Ofen, Fenstern und Thüren, nebst 2. Korn-Klechten, beyde stehen unter alte Stroh Dächer.
Bey untersichung der Bauren, wurde der Frau Possessorin denen Ambt-Leuten, nebst dem Cubias, und denen Sämbtl. Bauren eröffnet, daß, nach deine die Kayserl. Hohe verorderte Regierung diesem Lande die Hohe Gnade gethan, und eine Haken 12 arbeitesahme Menschen beyderlig geschlagte zu geleget, daß sie bey der angabe keinen Menschen werder alt noch jung, alß auch ihre Gerechtigkeit verschweigen solten, wie sie er auff erforderndene fall mit ihren Eyde beträffige könten, auch die nach diesen Gühtern gehörige und anderwerte sich auffhaltende Menschen zurück fordern, und der frembde so hier nicht gehören , nicht annotiren laßen, damit das Wackenbuch darauch unwerendert eingerichtet worde.
Nach annotation der Bauren Haabseligkeit, Arbeit und Gerechtigkeit, so auß bey gehenden Wackenbuch zu ersehen, wurde denen Sämptl. Bauren die Hakenzahl. wornach sie ihre Arbeit und Gerechtigkeit zuleisten schuldig, eröffnet, daß sie von de 25. Marty ab, solcher zu entrichten verbunden seynd, mit die Hulff-Arbeiter aber, alß 4 von 1 Haken von Jacobi biß Michaelis, ebenfals der voriger Gewoheheit nach, zu leisten gehalten seyn solten, dabey ihm Possessori angedeutet, deren Bauren mit kein mehren alß in dem Wackenbuch enthalten, zu belegen.
Bey dieser imtersuchung beschwerenten sich die Sämptl. Baurschaft, daß sie die Zeit über nach der Pest, mit denen venigen Menchen alß 3 und höchstene 4 Person, vor einen Halb-Haken arbeit und Gerechtigkeit völlig prostiren müßen, welcher auch die Ambtleute selber gestanden, daß das Landt nach dem eingegebenen Verschlag und Hakenzahl an ihre H. Landtrichter Stackelberg solcher entrichtet.

Waß die 4 Post Kerlen im Koggowaschen Dorf anbelanget, welche sich auff ihre Freybrieff von dem Hochwollgeb. H. General Gouvern. Gustaf Kurck datiret Arensburg de 23. Juny Ao 1669 berufte, so ist vor Billig befunden, daß weill die Post itzo nur einmahl in die Woche gehet, so bleibet ein Haken von ihnen dazu, frey von ihre Arbeit, und die überschustende 5/12 Haken müßen ihre Arbeit nach dem Hoffe entrichten, biß die Post wieder zwey mahl die Woche zugehen, verordnet wird, alß dann sie alle von der Hoff Pflicht erlaßen seyn sollen, welcher, ohngekränckt ihrer woriger ertheilten Freyheit, von der Commission verfaßet worden.
*Die Sämptl. Bauren wurden befraget ab der außgestorbene Baur Kohten noch verhanden, oder anderwerts hingebracht worden?
Der Hoffs Cubias Thoma Jahn es haben unterschiedl. Bauren von die außgestorbene Baur-Kohten zu ihrer wohnung bekommen und Halljawa Tönno nebst Petri Michel sagen, daß 7 St. Baur-Häuser nach dem Hoffe gebracht, und verbrandt, item die Frau Rittmeisterin hatte eine Riege und Vor-Riege von Kappen Land wir auch ein Korn-Kleet auß Nembküll [Nõmmkülast] nach ihrem Erbguth Kölln hinführen und auffsetzen laßen.
Die Fr. Rittmeisterin aufwortet: daß die Kohten so nach dem Hoffe gebraucht, wehre verfault gewesen, und hätten die Hoffe Bedienten solches ohne ihr wißen gethan, die Riege, Vor-Riege nebst die Kleete gestihet sie nach Kölln gebraucht zu habe, und wann die dasfalls waß verbrochen hätte, will sie solches ersetzen; daß aber die außgestorbene Kohten von denen Bauren selbst ruiniret werden, indem sie die Dächer, Latten und Balcken abveißen, ohngerichtet ihnen solcher bey Straffe verbohten worden, ostimiren sie solcher doch nicht, derohalben verlanget sie, daß er ihnen von der Commission möchte verbohten werden.
* Velches auch bey harter Straff ihnen angedrutet worden?
Die Bauren beschweren sich, daß die Frau Rittmeisterin die Maaß von dem Faden Holz vergrößert habe, da doch zu voriger Regierungs Zeit H. Lands Höffding Mannerburg auff diese Gühter eine veichtige Maaße von ein Sand-Fuder verordnet, welches sie von ein Haken Wochentl. lieffern mußen, in deßen Stelle die Frau Rittmeisterin ihnen ein eiser Faden von 4 Schwedische Ellen zu lieffen aufferleget.
Das Maaß womit die Fr. Rittmeisterin das Holtz von denen bauren, impfangen wurde vorgezeiget, und befunden, daß es wurde angebrachter maßen verhielte derohalbe von der Commission die Verordnung gemacht, daß er nach der voriger Chance bey einem Hand-Faden bleibes solte, weßwegen ein Ordentl. Maaß verfertiget, und an beyden enden mit ein Brandmarck gezingnet worde, wornach die Bauren ihre Wochentl. Holtz lieffen können.
Noch beschweren sich die Sämptl. Bauren daß die Frau Rittmeisterin verwichen Frühjahr 1712 einen jeden Haken 1 Rd. u. 64 weißen zu zahlen aufferlegt, item wegen 4 St. Ochsen so H. Landrichter Stackelberg in selbes Jahr nach Pernau zu senden, die Mohnsche Gühter aufferleget, hat sie von jeden Jahre 32 weißen sich zahlen laßen.
Resp. die Fr. Rittm. nebst dem Inspect. Lang gestehen solches geschehen zu seyn, vergebend, daß vor dein einen Rd. sie von dem H. Landrichter Stackelberg von jedem Haken 32 weißen zum Discretion gegeben hätte, das gehebene Geldt vor die außgegebene Ochsen hatte die nicht anders verstanden, alß daß das Landt solches zu geben schuldig wäre, da sie nur aber von der Commission erfahren, weill das Landt ohne dem in Extra-Ordinaire Contribution, nimbl. 5 Loff  ½ Kl. Korn von jedem Haken gezogen; so kan dieser denen Bauren nicht angenuchtet werde, und weill ihr frey stehet die außgegebene 4 Ochsen auß dem Hoffs-Inventario oder in denen vervichenen Pährl. Revenuen zu decourtiren, so erbrieth sie sich die gehobene Gelder wegen die Ochsen, alßauch der ½ Rd. so sie vor die Discretion Gelder zuviel genommen, denen Bauren gleich, auß zu Zahlen, die anders hilffe aber, so H. Landrichter Stackelberg bekommen wird so weit außgezetzt, biß von Höher Handt darüber decidiret worden.
* Weiter klagen die Bauren, alß Halljawa Simo, Sallo Thomas und Lalli Andrus, daß ihnen verwichenen Frühling Ao 1712 in Marty Monat von jedem Haken zu zahlen aufferlaget worden, 20 St. Brodt, 20 St. trucken Fleisch, 20 St. gesaltzen Fisch, 4 Kl. Maltz, 1 St. Hopffen, 4 Kan Erbsen, 4 Kan Grutz, 1 Stoff Saltz und 4 St. Butter.
Die Frau Rittmeisterin gestehet dieses geschehen zu seyn; weill sie gegen der Trouppen ankunfft solches zu deren benöhtigten unterhalt so eyligst nicht zusammen bringen können, da aber die Trouppen solches nicht genoße, will sie denen Bauren alles wieder restituiren.
* Noch klagen die Bauren ins gesambt, daß sie einige Arbeiter nach der Frau Rittmeisterin ihre Erbguter, alß Ropaka und Kölln, diese Zeit über Continuirling halten müßen, welcher der Inspect. Lang geschehen zu, seyn, gestanden.
Von der Commission wurde die Fr. Rittmeisterin ersuchet, die Bauren zu keinen privat Nutzen weiter zugebrauchen, sondern dieselbe zu der Publiquen Gühter Cultur an die Handt zu nehmen.
* Hobo Kacko Jürgen klaget, daß ihnes verwichen Vorjahr von seine eigene Pferde 3 Klepper und 3 Stuten nach dem Hoffe genommen wohren.
Der Inspect. Lang hat solcher gestanden, weill der Baur durch den Sterbfall mihr Pferde und Vieh zu sich genommen alß er zu erhalten vermacht, und stehen die Pferde hier zum Hoffe gebrauch.
* Tönso Teffen klaget daß ihre ein verwichene Vorjahr 1712 im April durch der Inspect. Lang 10 Rd. genommen worden.
* Rougo Pert seine Wittlibe Eva klaget, daß ihr im Novembr. Monat a. p. wehre 13 Rd. Loß Geldt, eine Reihe Corallen, worin 2 Rd. und 2 Carol. gewesen, genommen worden.
* Sahlo Laur klaget, daß ihre in Nov. Monat a. p. 21 Rd. Geldt 30 St. silberne Coralle und ein verguldt silbere Ring genommen worden.
* Herma Laaso Michel sein Weib Ingel wohren in der Mist-Zeit a. p. 13 Rd. Geldt abgenommen.
* Lalli Andres klaget daß er vor der Pest Zeite an seine verwandtin Panga Ann  30 Rd. Geldt und 8 silberne Corallen zur verwachnung gegeben, da dieselbe an der Contagion gestorben, habe Panga Pawel sie begraben, und das Geldt zu sich genommen, von diesem Gelde hat der Tamselsche Ambtmann Carl Hess 8 Rd. von dem Panga Pawel genommen, welches der Carl Hess gestehet, und an der Inspect. Lang abgegeben; die übrige 22 Rd. soll
Der Panga Pawel noch bey sich haben, bittet also umb Restituirung seiner Gelder und Corallen, der Inspector Lang gestehet in Gegenwart der Frau Rittmeisterin alle diese vererwechte Gelder empfangen zu Haben, und hat dieselbe an die Frau Rittm. abgegeben.

Ohne diese erzehlte Klagen, haben sich viel noch gefunden, die ihr Beschwer unbringen wolten, alleine da es am Sonnabendt gantz stät biß 10 Uhr Abende gewähret, und die Commission hierinner nicht decidiren können, wurden sie wegen der geführten und nach Vorhabenden Klagen an das Gericht verwiesen.

Noch beschweren sich unter andere, nach folgende Bauren, daß ihren in dem Heytten schnitt dergestalt zu viel geschehen, daß Nembl. Mardi Hanso Matz 8 Loff 1½ Kl., Terre Werre Mart 7 Loff 2 Kl., Ranna Tönnis 15 Loff 4½ Kl., Wabba Niggo Tönnis 10 Loff 1 Kl. Korn, auff ihre außgesärte Acker geschutzet worde (wie solches auß der Frau Rittm. ihr Heytten-Specification bey der Inquisition ersehen worden).

Wobey H. Assess. Weimarn zugegen gewesen, und da die unpartheysche Bauren alß Haljawa Tönno, und Thoma Jahn eine billige Schutzung thun wollen, habe H. Weimar der Halljawa Tönno sowohl, als denen Bauren der Acker gehörig; mit ein Stausch Rohr geprügelt und gezwungen die Schutzung der Heytten nach seinen willen zu taxiren, welcher der Inspect. Lang auch so annotiret, bitter also weill sie solches auff wüst Landt durch schwere arbeit bey Mangeluder Menschen gesärt gehabt, daß ihnen solches möchte nachgegeben worden, in entstehung deßen, venn sie solche schwere Heytten entrichte solten, weill die Fr. Possess. sie vor das Korn Pferden laßen, wurden sie noth an Brodt- und Saat-Korn leyden denen Bauren wurde von der Comiss. Zur antwort gegeben, daß ihr anbringen der Kayserl. Hohen Regierung in unterthänigkeit Vorgetragen und waß dieselbe darüber Resolviren, ihnen Kund gemachte werden soll.

Weiter beschweren sich einige Bauren, daß sie gar keine Hölzung wir auch thiels schlechte und wenige Heuschläge haben, bitten also die Commission, daß ihnen möchte vergönnet werden der außgestorbenen Bauren Holzungen und Heuschlägen sich zu bedienen.

Die Commission hat die Fr. Rittm. ersuchet, denen Bauren welche gar keine Hölzung haben, in denen außgestorbenen Bauren Heu Büschen anweisung zu thun, dieweill dieselbe, so lange sie ohne auffsicht stehen, gar außgehaune und ruiniret werden, und ihnen auff das strengste verbietene, daß sie der Hölzung Best-Möglichst conserviren.  Maaß die verlangte Heuschläge betriff, wird die Fr. Rittmeisterin ebenfals ersuchet, denen Bauren welche Mangell an Heuschläge haben, und sich des Wege bey ihr angeben, die Freyheit zu ertheilen, derer außgestorbenen Bauren Äcker und Heuschläge sich zu bedirnen, maßen er Bester, daß sie wüste liegen, damit, wann mit der Zeit ein zu Kommender Baur Landt an zunehmen sich finden wurde, Er leichter durch Genutzter Landt zum auffkommen gelange könte.
Deren Sämptl. Bauren wurde auch angedrutet, daß sie ihre Arbeiter des Montags Morgens Glock 6 im Hoffe zur arbeit senden solten, dagegen sie des Sonnabends Zeitig von der Arbeit wieder erlaßen werden müste.

Die Frau Possessorin wurde angedeutet, daß weill die Kayserl. Hohe Regierung in ihrer ertheilten Instruction der Commission erfohlen, die verwichen jährliche Revenuem pro 1711 zu unter suchen, die mit ihrer Rechnung und Riegen-Stöcke zum vorschein kommen solte, damit die unter suchung dem Hohen Befehl gemäß, geshehen, und verificiret werden könne.

Dieselbe antwortet, weill ihr Schwieger Sohn H. Assess. Weimar die Schriffes bey sich hat, so suchet die umb eine Kurtze Dilation biß zu seiner zu hause Kunff wor Riga, alßdamn die daselbe bey die Commission wie er verlauget werden kan, einzugeben sich verbietet.

Bey endigung dieser Inquisition wurde der Frauen Possessorin nochmahlen erinnert deren Bauren mit keine neue Aufflagen zu beschweren, sondern nach dem außkommenden Wackenbuch ihre Pflicht und Gerechtigkeit einzufordern, auß sich zu erklähren, waß die vor die Mohnsche Gühter jährlich Arrende zugeben gesonnen, damit solches an die Kayserl. Hohe Regierung könnte relatiret werden, und dieselbe nach ihrem Guht befinden, alßdann den Contract darüber verfaßen laße.
Die Frau Rittmeisterin will ihre erklährung bey ihres H. Schwieger Sohns zu hause Kunff und empfang des Wackenbuchs, bey der Commission einsenden.



            C. H. Güllenstubbe                                    Fried. Joh. Lode

                                                Notar:   Roseer

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