Selgituseks
Allpool
on esitatud Muhu kihelkonnas 1713.a talvel toimunud sõjakahjude
ja katku
tagajärgede hindamise tulemusi. Nn. inkvisitsiooni viis läbi
Põhjasõja ajal
Kuressaarde jäänud rootsi soost mees C. H. Gyllenstubbe,
kelle järglased 19.
sajandil Güldenstubbe nimega
Saaremaa rüütelkonna aadli-matriklisse kanti.
Protokolli-osa on arhiivi-säiliku EAA.310.1.513
põhjal üksnes
translitereeritud ja arvutikandjal saksakeelsena esitatud. Valdav osa
algtekstist on käsitsi kirjutatud gooti kirjas, kuid selles esineb
ka
ladina-tähelisi sõnu ja väljendeid, mis
translitereerimisel on püütud kursiivis
esitada. „Rasvases“ kursiivis on reeglina esitatud esinevad
isiku-nimed,
kusjuures meeste nimele eelnev „härra“ lühend,
mida originaalis mitmel kujul
esineb, on ühtlustamise mõttes kõik kujul H. esitatud.
Taandridu
originaalis ei kasutata ja veeristele tehtud märkused on
tähelepanuta jäetud, aga küsimuste ja vastuste osas on
tähelepanu juhtimiseks
järjekordse küsimusega algava lõigu rea algusesse *
paigutatud ja sisuliselt
uue teemaga algavad lõigud enamasti täiendava reavahega
eraldatud.
Omaette
probleemiks on sel ajal käibel olnud rahaühikutest aru
saamine. Kui Tallinnasse
viidud kalade eest on juba rublasid ja kopikaid saadud, siis
kohapealsete
kahjude kirjeldamisel on enam esinev ühik Rd.,
mis võiks ehk riigitaalrit (Riksdaler)
tähendada, kuid ei selgu,
millal hõbe- ja millal vasktaalritest jutt käib?
Üldiselt
1
Riksdaler = 3 hõbetaalrit = 9 vasktaalrit = 96
hõbeööri ja
1 hõbetaaler (daler) = 4 marka = 32
hõbeööri (seega 1 mark =
8 ööri),
aga kas vasktaaler samuti 32 vaskööri sisaldas,
jääb asjatundjate
selgitada. Veel esineb ilmselt rahaühiku
tähenduses weissen (lühend w.), mis paistab
sel ajal käibel olnud kindlat hõbemünti
tähendavat.
Vakuraamatu päis on selguse
huvides maakeelde
tõlgitud ja paar tühjaks jäänud veergu (hein ja
küttepuud muude kohustuste alt)
hoopis ära jäetud. Ilmselt oli Muhu sel ajal nii
metsavaene,
et puude andmise
kohustust ei saanud talumeestele peale panna. Viimaste veergude
üldpealkiri Station on
jäänud tõlkimata, aga see peab rootsiajal sisse seatud
naturaalkohustust postijaamade toetuseks tähendama. Tabeli algusesse on
lisatud
veerud rea-numbri ja küla ning koha märkimiseks
(originaal-tabel algab
kasutatud adramaa suurusega) ja sellega seoses on originaaliga
võrreldes ka
ridu lisatud – näiteks külade kaupa summeerimiste
tarbeks. Inimeste ja loomade arvud on summeritud külade
kaupa arvuti poolt, aga vili ja muud vakukohustused
on originaalile vastavalt liht-murruliste
suurustena tabelisse kantud ning nende summad
(mõisade kaupa) otse originaalist (võimalike
summeerimis-vigadega) tabelisse viidud. Võiks näiteks
tähelepanu juhtida, et rahalise maksu (veerud 20 ja
21) summeerimisel on Suuremõisa puhul üle 2
rubla ja Tamse mõisal ca 1,5 rubla suuremad summad
kirja saanud, kui talude kaupa summeerimine annaks.
Kõigi tekkivate
küsimustega järgneva kohta võib pöörduda
e-postile
ylo@rehepapp.com või sule40@hot.ee
No 1
Inventarium
des Publiquem Guhtes Grossenhoff auff der Insul Mohn und derselben Kirchspiel
7. Meile von der Stadt Arensburg
gelegen, wie selbes bey der gehaltenen Inquisition der 6. February Ao 1713 befunden worden,
der itziger Possessor ist die
Wohlgebohrene Frau Rittmeisterin Margaretha Hedwig
von Stackelberg Wittibe
von Vietinghoff.
An Hoffs gebäude
Das Wohnhauß befindet sich
zum gebrauch drinlich auß dem Vorhauß zur richten Handt
einzugehen mit 1 große Stube und 3 Seiten-Kämmer, gegen
über zur linken Handt eine kleine Stube mit einer
Küchen-Kammer sind alle mit Lagen, drehere Ofen, Fenstern,
Thüren und alles zubehör versehen, welches letztere alst
Fenster und Thüren, die Frau Possessorin,
da solches durch der H. Obristen
Miherski Ao 1710 geshehene Comendirung ruiniret worden ihrem
vorgeben nach, auß eigene Mitteln auschaffen laßen; der
Roff ist mit einem aufgezogenen Schornstein und stehet unter ein
behalten Stroh Dach.
Auff dem Gehöff stehen vier hölzerne und zwey steinerne
Korn- und Fisch-Klehtene mit benöchtigten Korn-Kasten,
Thüren, Hengen und Schlößen versehen, daß
Eisenwerck hat die Frau Possessorin
nach ????? Reußischen Invasion
ebenfals verfertigen laßen velches der Hoffs Cubias Thoma Jahn
bezeuget, bey denen Klethen ist auch ein steinere Schweine-Stall welche
alle unter ein behalten Strohe Dach stehen.
Noch auf dem Gehöffe stehet
ein Käse-Kammer worunter ein Mahlstube mit Thüren und
zubehör daneben ein alt holzerne Gebäude, worunter ein
verfallen Keller.
Auff dem Gehöffe stehen zwey steinerne Pferde-Stalle,
daß eine mit 16 daß ander mit 8 Lateren unter ein behalten
Stroh Dach, dabeneben ist der Viehgarten in ein quadrat gebauret, von
sechs fertige Vieh-Ställe, über deine sind zwey Ställe
unfertig; dieses alles steht unter ein alte richten Dach.
Noch befindet sich ein Baumgarten, worinnen itzlich junge
Bäume stehen.
Das Gehöff ist mit ein niedrig Steiner Zaun umbgeben und mit
zwey Pfordten zum eingange versehen.
Außerhalb der Pfordten stehet ein alt verfallen Volcksstube
und Badstube ohne Fenstern.
Außerhalb dem Gehöff stehen 3 Korn-Riegen wovon zwey
mit Windhäuser versehen, unter behaltene Stroh Dächer.
Die dritte Reige aber ist in allem Bau?????. Noch ist von
außgestorbenen Baur-Koht eine kleine Herberge auffgesetzet, so ???? ???? in dem Bau unfertig
verstehet, bey ????? ist eine
fertige Windmühle so zum geb?????.
Hierauff wurde die Frau Possessorin
von der Commission ersuchet
das Inventarium von
Schwedischen Zeiten auszugeben damit man die Zahl des Invertirten Viehes von denen vier
Mohnschen Gütern als Grossenhoff,
Tamsel, Nurms und Magnusdahl, ersehen könne,
oder ob die das hier befind. Vieh pro Inventario wolte annotiren
laßen?
Die Frau Rittmeisterin antwortet: weil das Inventarium von Schwedischer
Regierung Ihr von abhänden kommen, das Vieh auch bei H. Obristen Miherski Commendirung im Heil verbrandt,
alß auch nachgehende durch das sterbfall gemindert worden,
könte sie kein accurat
aufsatz davon geben, suchet eine Dilation
biß ihr Schwieger-Sohn H.
Assess. Weimar
von Riga zurück könne alß dann sie eine richtige Specification bei der Commission einzugeben, gehaltes
seyn will.
Es wäre doch bekandt, das ihr Schwieger-Sohn H. Assess. Strieck
verwichen Jahr ein Groß Parthey
Vieh von Mohn nach Liefland
treiben laßte, welches vermächtlich von das Inventarium-Vieh gewesen seyn
müste.
Sie gestünde daß ihr H. Scwieger-Sohn wohl 100 St. Wieh nach
Liefland treiben laßen, alleine daß wäre sein eigen,
zuwache, masten ihre Tochter als seine Frau, sehr glücklich in der
Vieh Zucht gewesen, daß selben sowohl von dem Brandt als
sterbfall über blieben.
Den 8. April
übersendet die frau Possess.
eine Specification an der Commision auff nach folgendes Vieh,
so sie pro Inventario von Grossenhoff einzuführen
angiebet,
Als
2 Bollen
13 junge Ochsen
50 St. Kühe
5 St. jährige Kälber
1 St. Säue
2 St. Eber
4 St. Börge
Die Hoffs 3 Äcker oder Löthe haben gut Acker Grund sind mit
Steiner Zäune alle umbgeben, und soviel derer jetze gebrauchet,
soll dem Bericht nach, unter ziemlicher Cultur gehalten werden,
Außsaath
Ao 1712 im Herbst ist
laut der Sär-Kerle Rihepaap Jurry
und Ronni Michell
ihr außsage im Hoffe außgesärt
Weitzen 2½ Loff
Roggen 2 Last 36 Loff
Zur Frühlings Saat wird im Hoffe pro
Inventario erfordert Gersten
2 Last
Haber
30 Loff
Die von alters her hiernach befindl. Heuschläge sind in vorigem
stande.
Nach diesem Guthe ist keine Hölzung, außerhalb einige wenige
Heubusche, welche denen Baure gehörig.
Fischerey
Befindet sich nach diesem Guhte
ein Em Fluß in einem ?????,
darauß alle Frühling ein veichlicher Fischfang genutzet
wird, zu dem wird ums das gantze Land der 10de von denen
Fischereyen nach dem Hoffe gebracht.
* Es wurde die Frau Possessorin
befraget: Ab keine Fische pro Ao
1712 zu verrechnis wehre?
Worauff Sie nach langere bedencken vermeinte, daß es nicht
viel importirte, biß
endl. der Inspector Lang, der
Ambtman Carl Hess
und der Cubias, desfals auff,
ihr gewißen und den vorgestelten Eyde, befraget worden, da dem
dieselbe außsagten daß 35 ½ Tonn gesaltzene
Sain, 21 000 truckene Baars item
72 000 truckene Bleyer die Frau Possessorin
nach Revall gehandt hatte, davon wahre 12 Tonn à 4 Rbl. und die
übrigen zu 4
½ Rbl. die truckene
Barsen zu 18 und 20 Cupeken,
die Bleyer aber das 1000 durch gehends vor 10 Cupekens verkauft worde.
Weitere beruhtet der Verwalter Carl Hess und
der Fischer Sallo
Thomas daß Pro Ao
1711 im Frühling 16 200 St. Sain gefangen worden, worvon 45 Ton
gefallen, welche der Verwalter mit Böhte nach Revall gebracht und
auff die H. Assess. Aricks seine
ordre an dem H. Kahts
verrendt: Huuck
abgelieffert, wie auch ein vollgeladen Both an
truckene Barsen und Bleyer, dawon die Zahl ihren nicht mehr
erinnerlich. Der Kerl der truckene Fische nach Revall gebracht,
heist Teffena
HansoTönnis.
* Nicht weit von der Mohnschen
Kirche stehet ein Krug welchen die Frau Possessorin war außgestorbene
Baur-Kohten nach der Rußischer Invasion auffsitzen laßen,
aber ohne Thür und Fenstern, sonst befinden sich noch 3
Krug-Stute, wovon die Kochte ruineret
und itzo wüste stehen. Hierauff wurden die Hoffs bediente
alß der Inspector Lang, Cubias und Reigen Kerle
vorgefordert und ihnen vorgehalten, daß sie ihre außsage
wegen alle Hoffs-Revenuen und
waß die Commission
ihnen sonst befragen wurde, der gestalt thun soltern, daß sie es
zugleich mit ihrem Eyde bekruffzigen könten.
Nach Collationirung des
enigegebenen Verschlage und des Inspect.
Langs
geführten Journal und
Riegen stöcker befinden sich übrig 7 Loff 1½ Kl.
Weitzen, 113 Loff 5 Kl. Gersten, 90 Loff Haber, welcher alles in dem
Vierschlag nicht aufgenommen worden, ohne waß wie denen Bauren
wie denen Heytten-Schnitt laut vorgezeigten Auffsatz bereits
eingekommen und noch unbezahlet stehet.
Von der Commision:
* Wieviel Prahmgelder
eingekommen wären?
Der Prahmkerl Tusti
Kesper übergiebt ein Kerbstock worauff Er die
übersetzten Pferde von deiren veisenden aufgeschnitten, nembl. 175
St. Pferde und zwey Wagen.
* Ab Er das Geldt dafür empfangen?
Der H. Major Aderkass
hätte bezahlet vor 5 Pferde nimbl. vor jedem Pferdt 18
weißen.
H. Capitain Güllenstubbe
hat ebenfals an ihm gezahlet vor 9 Pferde à St. 18 w. welcher der Kerl an die Fr.
Rittmeisterin abgelieffert, vor die übrigen hat er kein Geldt
empfangen, sondern er hat dieselbe auff ordre von die Fr. Rittmeisterin
überbringen müßen.
Die Fr. Possessorin
gestehet: (soviel Sie sich erinner Kan) 20 Rbl. 55 w. Empfangen zu haben, und
referirert dabey, daß Maior
Minies und Lieutenant Billingshausen
16 St. Pferden frey übergebracht wovor sie das Geldt noch
schuldig, wie auch H. Capitain
Christ. Friedr.
Poll ebenfals mit einige Pferde frey übergegangen ist, und
nachgehende durch eine Resolution
von der Käyserl. Hohen Regierung zu laß erhalten.
Und wielen die Prahme von dem Großen Sunde gantz
unbrauchbahr ist, verlanget sie die anveisung, zu haben,
auffwaßert ein ander Prahm dehin könne verschoffet werden.
Verfragen Kerl Reino Matz von
dem Kleines Sunde saget, daß er die Pferde die dorten sind
übergesetzet worden, nicht habe annotiren
können, weill er
nicht alle zeit dabey gewesene sondern das Geldt ist auff dem Hoffe an
die Fr. Rittmeisterin von denen veisenden abgegeben worden.
* Codem Erscheinet H. Proposity Rubusch und
ersuchet sein anbringen zu Protocolliren,
so ihm auch verstattet wurde, dieselbe beschweret sich daß die
Frau Rittmeisterin Vietinghoffsche
von dem Mohnschen Pastorats
Lande ihnen 2 Bauren eigenthätiger weise genommen, unter dem
vergeben, daß dieselbe auff Grossenhoffs
Landt gebohren, und verlanget dagegen daß ihme andere 2 Bauren
nahmens Torro
Maitzi Ado und Lemeth, welche
auff dem Mohnschen
Gnaden-Hacken Lande gebohren, möge außgelieffert worden.
Die Frau Rittmeisterin gestehet, daß sie 2 Bauren nahmens Pansli Andrus
und Pende Pawel,
auß dem Pastorats
Gebiete nehmen laste, weil sie unter dem Publiquem Guth gehörig, und
nach der Pest Zeit sich dahin gesetzet. Waß die beyde Pastorats Bauren betrist, so sind
dieselbe vordiene von dem Pastorat durch ein tausch unter das Publique Guth Tamsell gebraucht.
H.
Proposit. bringet bey daß der ??ausch bey ihres Seil. Mannes H. Rittmeist. Vietinghoffs
Zeiten ruckgängig worden, so daß das vorige Publiq. Land
Korris [Korista] der Hochlöbl. Krone verbleiben, dagegen das Pastorats-Land Sohnla [Soonda] wie
vor alters gewesen, wird er dahin verleget und der diese beyde Kerle
auff demselben Lande gebohren, und darnach gehörig, so bittet Er
diese quastionirte Bauren
nicht zu inventiren,
biß er seine Beschwerde bey der Käyserl. Hohen Regierung
vergebracht und der gnädige Resolution
darüber erhalten.
*Dem quastionirten Kerl
Torro Matzi Ado wurde befraget: Ab er, nicht sein Bruder
Lemeth auff das Pastorats Landt Sohnla [Soondas] gebohren wehre?
Er und sein Bruder wäre der gebohren und bey der H. Rittmeister Vietinghoffs der
Mohnschen Arrende da der tausch
ruckgängig worden, von dem Lande als vrechslinge Jungens nicht
ihren Vater ubgekommen, weilen das Seil. Pastoris Kirschbergs
Wittibe auff dem Gnaden Haken ein trutsh gebunde aufgesetzen
laßen, und hätte der vorige Pastor Nossman
[Nässman !] ihnen beyde bey der voriger Regierung von der
Obrigkeit wieder verlauget, alleins nicht erhaltes könne.
* Womit er solches erwiesen ??????
Er hätte sonst keine Zeugen, alß daß H. Lands-Höffding Mannerburg zu
ihm gesaget, er solte der bleiben wo er wehre.
Wegen dieser Disput
wurden die Parten an die Kayserl. Hohe
Regierung verviesen.
No 2
Inventarium
des Guhtes Tamssel,
auff der Insull Mohn
belegen.
An Hoffs gebäude
Befindet sich laut der
Verwalters Carl
Hessens außlage ein Wohnhauß zur rechten Handt
einzugehen, mit eine Stube und zwey neben Kämmer, mit Lag und
Diehlen aber alle ohne Fenstern, welche H. Lieutenant Strick laut des
Kubbias Kingiseppa
Jürgen seine außlage alle nach Grossenhoff bringen
laßen, von selbige soll der Weber Fried. Hess 2
Fenstern vor seine Wohnungen haben, auff der lincken Handt gegen
über, ist eine kleine Velckestübe mit Lag und Diele, darinner
2 Fenstern, daßelbige Gebäude ist alt und baufällig,
und stehet unter ein alt verfallen Stroh Dach.
Auffen Gehöffe stehen 3 holzerne Klechte, dawon 2 zu Korn
gebraucht wurden, die dritte ist ohne Kasten, mit Dielen, Lagen,
Thüren, Hengen und Schlößere versehen, alle drey unter
ein behalten Stroh Dach.
Noch stehet àparto
ein steinerne Klechte mit einer von
Strauch geflochtenen Lage und keines Diehl, mit Hengen, Thür und
Schloß versehen, unter ein behalten Stroh Dach.
Auff dem Gehöff stehet ein alt verfallen Badstube.
Ein Pferde-Stall mit 10 Latrers item
7 St. Vieh- und ein Schwein-Stall, alle unter ein alte Stroh Dach,
theils brauchbahr, theils verfallen.
Außen gehöffe stehet ein steinere Brau Hauß mit
Torff gedecket.
Das Gehöff ist mit ein Stein Zaun umbgeben, und zum eingang
mit zwey schlechte Pfordten versehen.
Außerhalb Gehöffe stehen 3 Korn Riegen, mit Vorriegen
und Wind-Häuser versehen, unter behaltene Stroh Dächer und
zum gebrauch diene.
Horn Vieh
Nach dem von der Frau Possessorin
de 8. April eingehandten Specification,
sollen befindl. seyn,
10 St. Zug-Ochsen
7 St.
Kühe
20 St.
junger Ochsen und Bolle
6 St.
Stärcken
Hoffs Felder
Die Hoffs drey Felder, haben guth Acker Grund sind mit Steinerne
Zäune umbgeben, und sollen dieselbe der außlage nach, unter
Bemistung und Cultur gehalten
werden.
Außsaat
Pro 1712 im Herbst laut des Verwalters und der beyden
Sär-Kerls außsage ist außgesärt
Weitzen
1 Loff 2 Kl.
Rogge 2 Last 8 Loff 3 Kl.
Zur Frühlings Saat nach der Fr. Possess. ihr eigen angabe bleibet Pr Invent.
Gersten 1 Last
40 Loff
Haber
30 Loff
Erbsen
1 Loff
Von der Commiss. noch
zu-gelegt zur Saat
Gersten
20 Loff
Die vor alters nach dem Guhte
gehörige Hauschläge sollen ein voriger Stande seyn, und
stehet auff dem einen ein steinerne Heu-Scheune. Auch findet sich
nach diesem Guhte keine Höltzung außerhalb einige der Baure
Heu Busche.
Nach diesem Guhte sind zwor Fischereyen, worvon die 10de nach dem
Hoffe bezahlet worden, allein nach der Verwalters außsage ist
dieser Jahr nichtes eingekommen.
Nach diesem Guhte befinden sich Wind Mühle, nach Kruge vor.
Vor untersuchung der 1712. Jahre Revenuen
wurde dem Verwalter Carl Hess und
denen Riegen Kerle der Mein-Eydt deutlich vorgehalten, damit sie die
außsage weges der Hoffs gefällen der gestalt thun
möchten, wie sie es mit ihrem Eyde stundl. verificiren könne,
welcher sie sich, zu thun, auch erbochten.
Nach Collationirung des
eingegebenen Verschlage und Riegen
Stöcke (weill der Verwalter Carl Hess keine Journal beybringen können) ist
der Roggen angabe richtig, und über dem drey Loff 2 Kl. Weitzen,
76 Loff 5 Kl. Gersten und 65 Loff Haber übrig befunden, so in dem
Verschlag nicht angeführet worden. Der Riegen Kerl der die
Riegen Stöcke auff-geschnitten heißet Ranna Laas.
Das dritten hier auff Mohn
belegenen Guhte heist Nurms.
Daselbst ist kein Wohnhauß, sondern ein Steinern Korn-Kleete
mit Dielen, Lage, Thür und Schlößer, welcher die Fr. Possessorin nach der ravage
verbeßern laßen, unter ein behalten Stroh Dach.
Der Vieh Garten bestehet in 4 Steinerne Ställe unter einen
schlachten Stroh Dach.
Noch sind alhier 2 Hölzerne Riegen, da zwische ein Steinerne
Vor-Riege welcher verfallene, die andere aber, die Stein-Riege genant,
ist brauchbahr.
Die Hoffs 3 Felder sind mit Steiner Zaun umbgeben und liegen
wüste.
Die nach diesem Guhte gehörige Heuschläge werden nach Grossenhoff so viel bey dieser Zeit
müglich, genutzet.
Die von der Contagion
überbleibene und nach diesem Guhte gehörige Bauren, hat die
Frau Possessorin nach Grossenhoff zur arbeit verleget.
Das vierte alhier auff Mohn
belegenen Guth, heist Magnusdahl.
Die gebunde von diesem Guth sind von der Commandirung der H. Obristen Miherski alle
abgebranndt.
Noch dem hat die Fr. Rittmeisterin eine Riege, welches sie von
Halljawa (sohier auff Mohn belegen) dahin führen und auffsetzen
laßen, welcher itzo zum gebrauch drinlich.
Die Hoffs 3 Felder sind mit Steinerne Zaun umbgeben und liegen
wüste.
Vorbey ein großer Heuschlag, welcher mit zieml. Hölzung
bewachsen, worauff eine große Heu-Scheune befindlich,
daßelber wird jährlich nach Grossenhoff genutzet.
Die von der Contagion
überbleibene Bauren, sind von der Fr. Possessorin nach Grossenhoff verleget
worden.
Noch befindet sich alhier eine
kleine Hofflage Halljawa
genandt, da selbsten stehet ein Guth
Wohnhauß ohne Lage, Diehle, Ofen, Fenstern und Thüren, nebst
2. Korn-Klechten, beyde stehen unter alte Stroh Dächer.
Bey untersichung der Bauren, wurde der Frau Possessorin denen Ambt-Leuten,
nebst dem Cubias, und denen
Sämbtl. Bauren eröffnet, daß, nach deine die Kayserl.
Hohe verorderte Regierung diesem Lande die Hohe Gnade gethan, und eine
Haken 12 arbeitesahme Menschen beyderlig geschlagte zu geleget,
daß sie bey der angabe keinen Menschen werder alt noch jung,
alß auch ihre Gerechtigkeit verschweigen solten, wie sie er auff
erforderndene fall mit ihren Eyde beträffige könten, auch die
nach diesen Gühtern gehörige und anderwerte sich auffhaltende
Menschen zurück fordern, und der frembde so hier nicht
gehören , nicht annotiren
laßen, damit das Wackenbuch darauch unwerendert eingerichtet
worde.
Nach annotation der
Bauren Haabseligkeit, Arbeit und
Gerechtigkeit, so auß bey gehenden Wackenbuch zu ersehen, wurde
denen Sämptl. Bauren die Hakenzahl. wornach sie ihre Arbeit und
Gerechtigkeit zuleisten schuldig, eröffnet, daß sie von de
25. Marty ab, solcher zu
entrichten verbunden seynd, mit die
Hulff-Arbeiter aber, alß 4 von 1 Haken von Jacobi biß Michaelis, ebenfals der voriger
Gewoheheit nach, zu leisten gehalten seyn solten, dabey ihm Possessori angedeutet, deren Bauren
mit kein mehren alß in dem Wackenbuch enthalten, zu belegen.
Bey dieser imtersuchung beschwerenten sich die Sämptl.
Baurschaft, daß sie die Zeit über nach der Pest, mit denen
venigen Menchen alß 3 und höchstene 4 Person, vor einen Halb-Haken arbeit
und Gerechtigkeit völlig prostiren
müßen, welcher auch
die Ambtleute selber gestanden, daß das Landt nach dem
eingegebenen Verschlag und Hakenzahl an ihre H. Landtrichter Stackelberg
solcher entrichtet.
Waß die 4 Post Kerlen im Koggowaschen Dorf anbelanget,
welche sich auff ihre Freybrieff von dem Hochwollgeb. H. General Gouvern. Gustaf Kurck datiret Arensburg de 23. Juny Ao 1669
berufte, so ist vor Billig befunden, daß weill die Post itzo nur
einmahl in die Woche gehet, so bleibet ein Haken von ihnen dazu, frey
von ihre Arbeit, und die überschustende 5/12 Haken
müßen ihre Arbeit nach dem Hoffe entrichten, biß die
Post wieder zwey mahl die Woche zugehen, verordnet wird, alß dann
sie alle von der Hoff Pflicht erlaßen seyn sollen, welcher,
ohngekränckt ihrer woriger ertheilten Freyheit, von der Commission verfaßet worden.
*Die Sämptl. Bauren wurden
befraget ab der außgestorbene Baur Kohten noch verhanden, oder
anderwerts hingebracht worden?
Der Hoffs Cubias Thoma Jahn es
haben unterschiedl. Bauren von die
außgestorbene Baur-Kohten zu ihrer wohnung bekommen und Halljawa Tönno
nebst Petri Michel
sagen, daß 7 St. Baur-Häuser nach dem Hoffe gebracht, und
verbrandt, item die Frau
Rittmeisterin hatte eine Riege und Vor-Riege
von Kappen Land wir auch ein Korn-Kleet auß Nembküll
[Nõmmkülast] nach ihrem Erbguth Kölln
hinführen und auffsetzen laßen.
Die Fr. Rittmeisterin aufwortet: daß die Kohten so nach dem
Hoffe gebraucht, wehre verfault gewesen, und hätten die Hoffe
Bedienten solches ohne ihr wißen gethan, die Riege, Vor-Riege
nebst die Kleete gestihet sie nach Kölln
gebraucht zu habe, und wann die dasfalls waß verbrochen
hätte, will sie solches ersetzen; daß aber die
außgestorbene Kohten von denen Bauren selbst ruiniret werden,
indem sie die Dächer, Latten und Balcken abveißen,
ohngerichtet ihnen solcher bey Straffe verbohten worden, ostimiren sie solcher doch nicht,
derohalben verlanget sie, daß er ihnen von der Commission möchte verbohten
werden.
* Velches auch bey harter Straff ihnen angedrutet worden?
Die Bauren beschweren sich, daß die Frau Rittmeisterin die
Maaß von dem Faden Holz vergrößert habe, da doch zu
voriger Regierungs Zeit H.
Lands Höffding Mannerburg auff
diese Gühter eine veichtige Maaße von
ein Sand-Fuder verordnet,
welches sie von ein Haken Wochentl. lieffern mußen, in
deßen Stelle die Frau Rittmeisterin ihnen ein eiser Faden von 4
Schwedische Ellen zu lieffen aufferleget.
Das Maaß womit die Fr. Rittmeisterin das Holtz von denen
bauren, impfangen wurde vorgezeiget, und befunden, daß es wurde
angebrachter maßen verhielte derohalbe von der Commission die Verordnung gemacht,
daß er nach der voriger Chance
bey einem Hand-Faden bleibes solte, weßwegen ein Ordentl.
Maaß verfertiget, und an beyden enden mit ein Brandmarck
gezingnet worde, wornach die Bauren ihre Wochentl. Holtz lieffen
können.
Noch beschweren sich die Sämptl. Bauren daß die Frau
Rittmeisterin verwichen Frühjahr 1712 einen jeden Haken 1 Rd. u. 64 weißen zu
zahlen aufferlegt, item wegen
4 St. Ochsen so H.
Landrichter Stackelberg
in
selbes Jahr nach Pernau zu
senden, die Mohnsche
Gühter aufferleget, hat sie von jeden Jahre 32 weißen sich
zahlen laßen.
Resp. die Fr. Rittm. nebst dem Inspect. Lang gestehen
solches geschehen zu seyn, vergebend, daß vor dein einen Rd. sie von dem H. Landrichter Stackelberg von
jedem Haken 32 weißen zum Discretion
gegeben hätte, das
gehebene Geldt vor die außgegebene Ochsen hatte die nicht anders
verstanden, alß daß das Landt solches zu geben schuldig
wäre, da sie nur aber von der Commission
erfahren, weill das Landt ohne dem in Extra-Ordinaire
Contribution, nimbl. 5 Loff ½ Kl. Korn von jedem
Haken gezogen; so kan dieser denen Bauren nicht angenuchtet werde, und
weill ihr frey stehet die außgegebene 4 Ochsen auß dem
Hoffs-Inventario oder in denen
vervichenen Pährl. Revenuen
zu decourtiren, so erbrieth
sie sich die gehobene Gelder wegen die Ochsen, alßauch der
½ Rd. so sie vor die Discretion Gelder zuviel genommen,
denen Bauren gleich, auß zu Zahlen, die anders hilffe aber, so H. Landrichter Stackelberg
bekommen wird so weit außgezetzt, biß von Höher Handt
darüber decidiret worden.
* Weiter klagen die Bauren,
alß Halljawa
Simo, Sallo
Thomas und Lalli
Andrus, daß ihnen verwichenen Frühling Ao 1712 in Marty Monat von jedem
Haken zu zahlen aufferlaget worden, 20 St. Brodt, 20 St. trucken
Fleisch, 20 St. gesaltzen Fisch, 4 Kl. Maltz, 1 St. Hopffen, 4 Kan
Erbsen, 4 Kan Grutz, 1 Stoff Saltz und 4 St. Butter.
Die Frau Rittmeisterin gestehet dieses geschehen zu seyn; weill
sie gegen der Trouppen
ankunfft solches zu deren benöhtigten
unterhalt so eyligst nicht zusammen bringen können, da aber die
Trouppen solches nicht
genoße, will sie denen Bauren alles wieder
restituiren.
* Noch klagen die Bauren ins gesambt, daß sie einige
Arbeiter nach der Frau Rittmeisterin ihre Erbguter, alß Ropaka
und Kölln,
diese Zeit über Continuirling
halten
müßen, welcher der Inspect.
Lang
geschehen zu, seyn,
gestanden.
Von der Commission wurde die Fr. Rittmeisterin ersuchet, die
Bauren zu keinen privat
Nutzen weiter zugebrauchen, sondern dieselbe zu
der Publiquen Gühter Cultur
an die Handt zu nehmen.
* Hobo Kacko
Jürgen klaget, daß ihnes verwichen Vorjahr
von seine eigene Pferde 3 Klepper und 3 Stuten nach dem Hoffe
genommen wohren.
Der Inspect. Lang hat solcher
gestanden, weill der Baur durch den
Sterbfall mihr Pferde und Vieh zu sich genommen alß er zu
erhalten vermacht, und stehen die Pferde hier zum Hoffe gebrauch.
* Tönso
Teffen klaget daß ihre ein verwichene Vorjahr
1712 im April durch der Inspect.
Lang 10 Rd. genommen worden.
* Rougo Pert
seine Wittlibe Eva klaget, daß ihr im Novembr.
Monat a. p. wehre 13 Rd.
Loß Geldt, eine Reihe Corallen, worin
2 Rd. und 2 Carol. gewesen,
genommen worden.
* Sahlo Laur
klaget, daß ihre in Nov.
Monat a. p. 21 Rd.
Geldt 30 St. silberne Coralle und ein verguldt silbere Ring genommen
worden.
* Herma
Laaso Michel sein Weib Ingel wohren in der Mist-Zeit a. p.
13 Rd. Geldt abgenommen.
* Lalli
Andres klaget daß er vor der Pest Zeite an seine
verwandtin Panga
Ann 30 Rd. Geldt
und 8 silberne Corallen zur
verwachnung gegeben, da dieselbe an der Contagion gestorben, habe Panga
Pawel sie begraben, und das Geldt zu sich genommen, von diesem
Gelde
hat der Tamselsche Ambtmann Carl Hess 8 Rd. von dem Panga Pawel
genommen, welches der Carl Hess
gestehet, und an der Inspect.
Lang
abgegeben; die übrige 22 Rd.
soll
Der Panga
Pawel noch bey sich haben, bittet also umb Restituirung
seiner Gelder und Corallen, der Inspector
Lang
gestehet in Gegenwart
der Frau Rittmeisterin alle diese vererwechte Gelder empfangen zu
Haben, und hat dieselbe an die Frau Rittm. abgegeben.
Ohne diese erzehlte Klagen,
haben sich viel noch gefunden, die ihr
Beschwer unbringen wolten, alleine da es am Sonnabendt gantz stät
biß 10 Uhr Abende gewähret, und die Commission hierinner
nicht decidiren können,
wurden sie wegen der geführten und
nach Vorhabenden Klagen an das Gericht verwiesen.
Noch beschweren sich unter andere, nach folgende Bauren, daß
ihren in dem Heytten schnitt dergestalt zu viel geschehen, daß
Nembl. Mardi
Hanso Matz 8 Loff 1½ Kl., Terre Werre Mart
7 Loff
2 Kl., Ranna
Tönnis 15 Loff 4½ Kl., Wabba Niggo
Tönnis 10 Loff 1 Kl. Korn, auff ihre außgesärte
Acker
geschutzet worde (wie solches auß der Frau Rittm. ihr
Heytten-Specification bey der Inquisition ersehen worden).
Wobey H. Assess. Weimarn zugegen
gewesen, und da die unpartheysche
Bauren alß Haljawa
Tönno, und Thoma Jahn eine
billige
Schutzung thun wollen, habe H.
Weimar der Halljawa
Tönno sowohl,
als denen Bauren der Acker gehörig; mit ein Stausch Rohr
geprügelt und gezwungen die Schutzung der Heytten nach seinen
willen zu taxiren, welcher der Inspect.
Lang auch
so annotiret, bitter
also weill sie solches auff wüst Landt durch schwere arbeit bey
Mangeluder Menschen gesärt gehabt, daß ihnen solches
möchte nachgegeben worden, in entstehung deßen, venn sie
solche schwere Heytten entrichte solten, weill die Fr. Possess. sie vor
das Korn Pferden laßen, wurden sie noth an Brodt- und Saat-Korn
leyden denen Bauren wurde von der Comiss.
Zur antwort gegeben,
daß ihr anbringen der Kayserl. Hohen Regierung in
unterthänigkeit Vorgetragen und waß dieselbe darüber
Resolviren, ihnen Kund
gemachte werden soll.
Weiter beschweren sich einige Bauren, daß sie gar keine
Hölzung wir auch thiels schlechte und wenige Heuschläge
haben, bitten also die Commission,
daß ihnen möchte
vergönnet werden der außgestorbenen Bauren Holzungen und
Heuschlägen sich zu bedienen.
Die Commission hat die
Fr. Rittm. ersuchet, denen Bauren welche gar
keine Hölzung haben, in denen außgestorbenen Bauren Heu
Büschen anweisung zu thun, dieweill dieselbe, so lange sie ohne
auffsicht stehen, gar außgehaune und ruiniret werden, und ihnen
auff das strengste verbietene, daß sie der Hölzung
Best-Möglichst conserviren.
Maaß die verlangte
Heuschläge betriff, wird die Fr. Rittmeisterin ebenfals ersuchet,
denen Bauren welche Mangell an Heuschläge haben, und sich des Wege
bey ihr angeben, die Freyheit zu ertheilen, derer außgestorbenen
Bauren Äcker und Heuschläge sich zu bedirnen, maßen er
Bester, daß sie wüste liegen, damit, wann mit der Zeit ein
zu Kommender Baur Landt an zunehmen sich finden wurde, Er leichter
durch Genutzter Landt zum auffkommen gelange könte.
Deren Sämptl. Bauren wurde auch angedrutet, daß sie
ihre
Arbeiter des Montags Morgens Glock 6 im Hoffe zur arbeit senden
solten, dagegen sie des Sonnabends Zeitig von der Arbeit wieder
erlaßen werden müste.
Die Frau Possessorin wurde angedeutet,
daß weill die Kayserl.
Hohe Regierung in ihrer ertheilten Instruction der Commission erfohlen,
die verwichen jährliche Revenuem
pro 1711 zu unter suchen, die
mit ihrer Rechnung und Riegen-Stöcke zum vorschein kommen solte,
damit die unter suchung dem Hohen Befehl gemäß, geshehen,
und verificiret werden
könne.
Dieselbe antwortet, weill ihr Schwieger Sohn H. Assess. Weimar die
Schriffes bey sich hat, so suchet die umb eine Kurtze Dilation
biß zu seiner zu hause Kunff wor Riga, alßdamn die daselbe
bey die Commission wie er
verlauget werden kan, einzugeben sich
verbietet.
Bey endigung dieser Inquisition
wurde der Frauen Possessorin
nochmahlen
erinnert deren Bauren mit keine neue Aufflagen zu beschweren, sondern
nach dem außkommenden Wackenbuch ihre Pflicht und Gerechtigkeit
einzufordern, auß sich zu erklähren, waß die vor die
Mohnsche Gühter
jährlich Arrende zugeben
gesonnen, damit
solches an die Kayserl. Hohe Regierung
könnte relatiret werden,
und dieselbe nach ihrem Guht befinden, alßdann den Contract
darüber verfaßen laße.
Die Frau Rittmeisterin will ihre erklährung bey ihres H. Schwieger
Sohns zu hause Kunff und empfang des Wackenbuchs, bey der Commission
einsenden.
C. H. Güllenstubbe
Fried. Joh. Lode
Notar:
Roseer